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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Naturkosmetik“

01. Juli 2022

Messeauftritt genügt für einen markenrechtlichen Unterlassungsanspruch

Hinweisbeschluss des OLG Nürnberg vom 16,02.2022, Az.: 3 U 3933/21

Das "bloße" Aufstellen eines markenrechtsverletzenden ausländischen Produkts auf einer inländischen Fachmesse genügt für einen markenrechtlichen Unterlassungsanspruch. Selbst wenn die Produkte nicht an deutsches Publikum gerichtet sind und auch nicht in Deutschland vertrieben werden sollen, ist in dem Messeauftritt selbst ein Bewerben der Produkte im Inland - was einen selbstständigen kennzeichenrechtlichen Verletzungstatbestand darstellt- zu sehen, entschied das OLG Nürnberg in seinem Hinweisbeschluss.

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14. Dezember 2018

Inhaltsstoffe von Naturkosmetikprodukten müssen bei Verkauf in Online-Shop angegeben werden

© Floydine
Urteil des OLG Karlsruhe vom 26.09.2018, Az.: 6 U 84/17

Auch beim Verkauf von Naturkosmetikprodukten in einem Online-Shop, müssen die Inhaltsstoffe der Produkte angegeben werden, da es sich bei dieser Angabe um wesentliche Information handelt, welche dem Verbraucher ansonsten in unzulässiger Weise vorenthalten werden. Gerade bei Naturkosmetik ergibt sich der Charakter der Produkte aus den Inhaltsstoffen, weswegen ein Vorenthalten der Inhaltsstoffe geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte. Ein Verweis auf die Internetseite des Herstellers genügt nicht, da die wesentlichen Informationen im Angebot selbst enthalten sein müssen.

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08. Februar 2018

Zahnpasta irreführend als Vitamin B12 Ausgleich beworben

© deepstock - Fotolia.com
Urteil des LG Hannover vom 09.05.2017, Az.: 32 O 76/16

Ein Naturkosmetikunternehmen wirbt mit einer Zahnpasta, die bei zweimaliger täglicher Anwendung den Vitamin B 12 Haushalt ausgleichen soll. Diese Aussage ist irreführend im Sinne von § 27 Abs. 1 LFGB – es ist verboten, für kosmetische Mittel mit irreführenden Aussagen zu werben. Bei gesundheitsbezogenen Werbeaussagen gelten hohe Beweisanforderungen gem. Verordnung (EU) Nr. 655/2013. Es ist irreführend, wenn eine Werbeaussage auf Studien gestützt ist, die die Aussage nicht tragen oder wenn Studie Zweifel erkennen lässt und die Werbung dies nicht wiedergibt. In dem Fall ist nicht hinreichend geklärt, ob das Vitamin B12 durch die Mundschleimhaut aufgenommen werden kann. Auch irreführend ist es, werbend auf eine Studie zu verweisen, die zehn Jahre oder älter ist als angegeben, denn für den Verbraucher ist auch das Datum der Studie von Bedeutung.

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