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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Nahrungsmittel“

18. Februar 2019

Sonntagsöffnungszeiten von Bäckereien: Auch unbelegte Brötchen zählen als „zubereitete Speise“

© Printemps - Fotolia.com
Pressemitteilung des OLG München zum Urteil vom 14.02.2019, Az.: 6 U 2188/18

Der Verkauf von unbelegten Semmeln und Broten an Sonn- und Feiertagen über einen Zeitraum von mehr als drei Stunden, stellt keinen Verstoß gegen die Bestimmungen des Ladenschlussgesetzes dar. Vielmehr sei das Angebot von Backwaren zum Mitnehmen an Sonn- und Feiertagen durch das Gaststättengesetz gedeckt, sofern in der Bäckerei Sitzgelegenheiten vorhanden sind, an denen die Kunden vor Ort Speisen und Getränke zu sich nehmen können. Auch bei unbelegten Brötchen handle es sich um „zubereitete Speisen“ nach dem Gaststättengesetz, da die Brötchen als verzehrfertige Nahrungsmittel durchaus auch im jeweiligen Betrieb beispielsweise im Rahmen eines Frühstücks zum Verzehr verabreicht werden.

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22. Januar 2014

Nahrungsergänzungsmittel darf nicht mit umstrittener Fachmeinung beworben werden

Urteil des OLG Nürnberg vom 26.11.2013, Az.: 3 U 78/13

Ein Nahrungsergänzungsmittel (hier: Grüner-Tee-Extrakt) darf nicht mit einer umstrittenen fachlichen Meinung beworben werden, da diese als Beleg nicht ausreichend und die Werbeaussage somit irreführend ist. Der Werbende übernimmt durch die Übernahme einer bestimmten Aussage nämlich auch die Verantwortung für ihre Richtigkeit.

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