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Urteil_Bundesgerichtshof

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24. Juni 2014

Irreführende Werbung mit Öko-Test Gesamturteil

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 22.05.2014, Az.: 6 U 24/14

Die Werbung für ein Arzneimittel mit dem Hinweis "Öko-Test Gesamturteil sehr gut" stellt eine unzulässige Empfehlungswerbung dar, denn die Aussage ist geeignet, bei ihren Adressaten eine den Arzneimittelverbrauch anregende Wirkung zu erzeugen. Außerdem ist die Angabe irreführend, da sie auf eine umfassende Prüfung verschiedener Kriterien, insbesondere der Wirksamkeit, schließen lässt, obwohl tatsächlich nur eine sehr begrenzte Überprüfung stattgefunden hat.

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