Rabattaktion von „myTaxi“ ist nicht rechtswidrig
Die Rabattangebote der Handy-App „myTaxi“ sind wettbewerbsrechtlich zulässig, da sie nicht gegen das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) verstoßen. MyTaxi wird durch Betreiben der App nicht zu einem Taxiunternehmen im Sinne des PBefG und ist daher als reiner Taxi-Vermittler nicht Adressat der Markenverhaltensregeln.