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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Mouse-Over“

04. August 2022

Irreführende Werbung durch golden umrahmtes Zusatzsiegel über Testsiegel der Stiftung Warentest

© picoStudio - stock.adobe.com
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 09.06.2022, Az.: 6 U 12/22

Im Streit zweier Matratzenhersteller hat das Gericht entschieden, dass mit einem Testsieg geworben werden darf, wenn mittels eines Mouse-Over erklärt wird, dass sich der Testsieg nicht auf alle, sondern nur auf die ausgezeichnete Matratze bezieht. Nach den Grundsätzen der Blickfangwerbung sei dies zulässig. Hingegen qualifizierte das Gericht ein über dem Testsiegel der Stiftung Warentest golden umrahmtes Zusatzsiegel "AUSGEZEICHNET" als irreführend. Der Verkehr würde dieses fälschlicherweise der Stiftung Warentest zuordnen.

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