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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Mobilfunkvertrag“

01. August 2014 Top-Urteil

Unzulässige Angaben zu Mobilfunkverträgen ohne entsprechenden Hinweis auf Drosselung

© Ldprod
Urteil des OLG Köln vom 08.11.2013, Az.: 6 U 53/13

Die Werbeaussage „endlos surfen. Ohne Vertrag“ stellt dann keine Irreführung dar, wenn erläuternde Informationen bezüglich des Leistungsumfangs deutlich im Fußnotentext zu erkennen sind, da der Verbraucher nicht erwartet, das Internet ohne jegliche Begrenzung nutzen zu können.

Anders verhält es sich bei der Aussage „Daten-Flat mit bis zu 7,2 Mbit/s“: Hier sind insbesondere Erläuterungen bezüglich dem Zeitpunkt der Drosselung und der ab diesem Moment zu erwartenden maximalen Surfgeschwindigkeit notwendig.

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25. Januar 2016

Zur Zulässigkeit einer Blickfangwerbung mit Sternchenhinweis

© WoGi - Fotolia.com
Beschluss des OLG Frankfurt a. M. vom 23.11.2015, Az.: 6 W 99/15

Ist die Aussage einer Blickfangwerbung, wonach bei Kunden eines bestimmten Tarifs eine neu beworbene Handy-Karte inklusive sein soll, objektiv unzutreffend, so stellt dies zumindest dann keine relevante Irreführung dar, wenn durch einen ergänzenden Hinweis der Sachverhalt klar dargestellt wird – nämlich, dass für solche Kunden zwar die monatliche Grundgebühr für die zusätzliche Karte entfällt, nicht jedoch die Aktivierungsgebühr und weitere anfallende Kosten.

Grundsätzlich wird sich der Verbraucher bei Werbungen, bei denen er allein durch die blickfangmäßig hervorgehobene Aussage noch keine konkrete Vorstellung von dem beworbenen Produkt erhält, mit dem gesamten Angebotstext, mithin auch mit den in einem Sternchenhinweis angeführten Erläuterungen befassen, bevor er eine geschäftliche Entscheidung trifft.

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01. April 2014

Spielekonsole für EUR 49,90 – mit verstecktem Haken

Urteil des OLG Düsseldorf vom 05.11.2013, Az.: I-20 U 92/13

Das Bewerben einer hochwertigen Spielekonsole zum sehr günstigen Preis, versehen mit dem Hinweis „mit MobileInternet Starter“ ist irreführend, da dem potenziellen Kunden nicht sofort klar gemacht wird, dass man mit dem Kauf einen Mobilfunk-Datentarif für 2 Jahre abschließen muss. Der Hinweis für sich könnte auch anders, z.B. als technische Zusatzausstattung verstanden werden. Eine im Bestellvorgang erfolgte Aufklärung ändert daran nichts – die Lockwirkung und damit Irreführung der Kunden bleibt bestehen.

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25. Januar 2013

Keine Grundgebühr bei „0,00 Euro Paketpreis“

Urteil des AG Tempelhof-Kreuzberg vom 28.12.2012, Az.: 24 C 166/12 Wird bei Abschluss eines Mobilfunkvertrages mit der Angabe "0,00 Euro Paketpreis" geworben, darf dem Kunden keine monatliche Grundgebühr in Rechnung gestellt werden. Der Zusatz "wird für komplett 24 Monate erstattet/befreit" ist aufgrund seines mehrdeutigen Regelungsgehaltes unwirksam.
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05. Juli 2012

Irreführende Werbung für iPhone 4

Urteil des LG Hanau vom 28.09.2011, Az.: 5 O 52/11 Fehlt bei einer Werbung für Mobiltelefone ein deutlicher Hinweis, dass eine Abgabe des beworbenen Mobiltelefons nur unter der Bedingung des gleichzeitigen Abschlusses eines, weitere Kosten, auslösenden Mobilfunkvertrages erfolgt, so liegt eine Irreführung des Verbrauchers vor. Das in einem Werbeprospekt blickfangmäßig hervorgehobene iPhone 4 mit dem zugeordneten Preis von 99, 00 Euro vermittelt dem angesprochenen Verkehr den Eindruck, das Produkt zu diesem Kaufpreis erhalten zu können, was tatsächlich nicht der Fall ist.
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