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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Mindestpreis“

13. Mai 2019

Werbung für Pauschalreisen mithilfe eines Preisindikators zu ungenau

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Urteil des LG Hannover vom 19.07.2018, Az.: 74O 10/18

Pauschalreiseanbieter sind gemäß § 5 Abs. 2 UWG verpflichtet, dem Verbraucher für seine geschäftliche Entscheidung, dazu gehört auch die konkrete Preisanfrage beim Reiseanbieter, alle dafür wesentlichen Informationen zu geben. Teil dessen ist besonders der zu erwartende Reisepreis. Ein in Katalogwerbung verwendeter Preisindikator ist, im Gegensatz zu einem Mindestpreis, nicht ausreichend dafür. Denn mit dem Preisindikator lässt sich nicht erkennen, ob dieser die Preise in der Haupt- oder Nebensaison abbildet, ob es sich um einen Mindest- oder Durchschnittspreis handelt und ob Rabatte mit einbezogen werden. Auch die insgesamte Preisspanne wird nicht deutlich. Die Katalogwerbung, die sich vornehmlich an nicht internetaktive Personen richtet, informiert folglich die Interessenten nicht genug um die Angebote mit anderen vergleichen zu können.

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16. Oktober 2017

Rabatte und Skonti auf verschreibungspflichtige Arzneimittel im Großhandel zulässig

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Pressemitteilung Nr. 155/2017 des BGH zum Urteil vom 05.10.2017, Az.: I ZR 172/16

Pharmazeutische Großhändler, die verschreibungspflichtige Arzneimittel an Apotheken vertreiben, sind an keinen Mindestpreis gebunden. Die Arzneimittelpreisverordnung legt lediglich eine Preisobergrenze fest, jedoch keine preisliche Untergrenze. Mithin ist es rechtlich zulässig, dass Großhändler gegenüber Apotheken mit Rabatten und Skonti werben.

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25. März 2015

Wettbewerbswidriges Angebot einer Busreise bei unvollständiger Bezeichnung des Anbieters

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Urteil des LG Düsseldorf vom 29.10.2014, Az.: 34 O 26/14

Wird ein Verbraucher in einer Werbung für Busreisen sowohl über das angebotene Reiseziel, als auch über einen Mindestpreis bei Abfahrt vom Sitz des Unternehmens informiert, so stellt dies ein Angebot im wettbewerbsrechtlichen Sinne dar. Ist dabei der Hinweis auf das anbietende Unternehmen unzureichend, so beeinflusst die Werbung die Entscheidung des Verbrauchers unlauter und begründet einen Wettbewerbsverstoß. Dies ist auch dann nicht anders zu beurteilen, wenn die Informationen über die Internetpräsenz oder telefonisch zugänglich sind.

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