EuG: Meta muss Messenger weiter regulieren lassen
Meta klagte gegen eine Entscheidung der Europäischen Kommission, nach der mehrere Dienste des Konzerns unter die strengeren Regeln des Digital Markets Act fallen sollten. Beim Messenger blieb Meta erfolglos, weil der Dienst nach Ansicht des EuG eigenständig genug ist und nicht nur als einfache Chat-Funktion von Facebook behandelt werden muss. Beim Marketplace hatte Meta dagegen Erfolg, weil die Kommission nicht ausreichend erklärt hatte, warum dieser Marktplatz trotz späterer Änderungen weiterhin als wichtiger Zugang für Unternehmen zu Nutzern gelten sollte. Das EuG hob die Einstufung von Marketplace deshalb auf, bestätigte die Entscheidung der Kommission aber im Übrigen.

