Meisterpräsenz bei Hörgeräteakustik-Unternehmen: Ein Meister kann für zwei Filialen reichen
Pressemitteilung Nr. 125/13 des BGH vom 17.07.2013, Az.: I ZR 222/11
Unter engen Voraussetzungen kann ein Meister zwei Hörgeräteakustik-Filialen leiten, ohne dass dies wettbewerbswidrig ist oder einen Verstoß gegen den Grundsatz der Meisterpräsenz darstellt. Liegen die Geschäftsstellen nicht weit voneinander entfernt, sodass der Meister jeden Tag zur Hälfte in dem einen und dem anderen Geschäft anwesend sein kann und dies auch tatsächlich ist, ist dies rechtlich nicht zu beanstanden.
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