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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Meinunsgfreiheit“

14. Juli 2009

Tabak-Werbung in Printmedien

Urteil des LG Hamburg vom 21.12.2007, Az.: 408 O 196/07

Wenn ein Tabak-Unternehmen in einer Mitgliederzeitschrift einer Regierungspartei über ihr Jugendschutzprogramm informiert und dabei Ihre Produkte zur Zuordnung von Unternehmen mit der Zigarettenmarke abdruckt, verstößt dies nicht gegen das Werbeverbot von Tabakprodukten in Printmedien. Solange der Informationscharakter etwaige Werbeeffekte überwiegt, ist ein Abdrucken entsprechender Artikel von der Meinungsfreiheit in Art. 5 Abs. 1 GG umfasst und geschützt.

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