Werbende Bezeichnung maßkonfektionierter Bekleidung als „Maßhemd“ und „maßgeschneiderte Hemden“ im Internet
Beschluss des KG Berlin vom 11.08.2009, Az.: 5 W 88/09
Die werbende Bezeichnung maßkonfektionierter Bekleidung als "Maßhemd" bei über das Internet zu beziehenden Angeboten ist jedenfalls dann nicht irreführend, wenn der Verbraucher unter diversen Stoffen, Schnitten, Farbkombinationen usw. wählen und er weiterhin eine Vielzahl seiner individuellen Körpergröße (Halsumfang, Brustumfang, Bauchumfang usw.) vorgeben kann. Die werbende Bezeichnung derart maßkonfektionierter Bekleidung als "maßgeschneiderte Hemden" ist hingegen irreführend.