Kostenlose Anfertigung von Passfotos durch die Gemeinde
Das Angebot einer Gemeinde, im Rahmen der Beantragung von Ausweisdokumenten unentgeltlich Passfotos für den Beantragenden anzufertigen, verstößt nicht gegen die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Diese Handlung der Behörde ist nicht geschäftlich, die Stadt wird vielmehr im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens tätig. Insoweit ist die Tätigkeit als Teil der hoheitlichen Aufgabe der Pass- bzw. Personalausweisbehörde einzustufen. Somit ist die Gemeinde nicht Wettbewerberin und greift auch nicht in den privatwirtschaftlichen Bereich ein.