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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Lotto“

20. August 2012 Top-Urteil

Kein Glückspiel für Minderjährige

© Walter Arce
Urteil des OLG Hamm vom 31.07.2012, Az.: I-4 U 21/10

Konzessionierte Glückspielveranstalter und Vermittler (Lottoannahmestellen) haben die Teilnahme von Minderjährigen an Glücksspielen auszuschließen. Das Vorgehen eines Vereins bei dem die Voraussetzungen nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG gegeben sind, ist nicht rechtsmissbräuchlich, wenn dieser gezielt nur die Beklagten in Anspruch nimmt oder wenn dieser das Vorgehen gegen die staatlichen Lotteriegesellschaften mittelbar zum Vereinszweck erhebt.

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27. August 2021

Werbung von LOTTOBayern verstößt gegen den Glücksspielstaatsvertrag

© shintartanya - stock.adobe.com
Pressemitteilung Nr. 22 zum Urteil des LG München I vom 13.08.2021, Az.: 33 O 16380/18

Die von LOTTOBayern auf Facebook und YouTube betriebene Werbung für Glücksspiel verstößt gegen § 5 Abs. 1 des Glücksspielstaatsvertrages. Dabei ging es unter anderem um ein „Glückszahlenhoroskop“ sowie um Werbevideos, die mit einer umgetexteten Version des Lieds "Geiles Leben" unterlegt waren. Eine solche Werbung ist nach Ansicht des Gerichts nicht maßvoll und bleibt nicht eng auf das begrenzt, was erforderlich ist, um die Verbraucher zu den staatlich kontrollierten Spielnetzwerken zu lenken. Es handele sich nicht um eine schlichte Mitteilung von Gewinnchancen oder um sachliche Informationen, sondern um die aktive Anregung, an Glücksspielen teilzunehmen. Durch die Werbung wird der Lotterie ein positives Image verliehen und dem Betrachter suggeriert, dass er durch die Teilnahme an der Lotterie ein „geiles Leben“ führen könne.

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02. November 2011

Sportwettenmonopol europarechtswidrig

Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen vom 29.09.2011, Az.: 4 A 17/08 Die Untersagungen der Vermittlung von Sportwetten, die sich auf das staatliche Sportwettenmonopol stützen, sind europarechtswidrig. Die Dienstleistungs- oder Niederlassungsfreiheit wird hierdurch unverhältnismäßig eingeschränkt. Es ist erforderlich, dass die Monopolregelung geeignet ist ihre Ziele - Bekämpfung der Spielsucht - zu verwirklichen, in dem sie kohärent und systematisch zur Begrenzung der Wetttätigkeiten beiträgt. Die Monopolträger beschränken ihre Werbeaktivitäten nicht auf die Information und Aufklärung, sondern sind darauf gerichtet Unentschlossene durch hohe Gewinne zum Spielen zu bewegen. Auch die Ermittlung der Lottozahlen vor laufenden Kameras ist aufgrund ihrer Anreizwirkung unzulässig.
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21. September 2009

Das Werben mit dem Jackpot

Urteil des Brandenburgischen OLG vom 18.08.2009, Az.: 6 U 103/08 Das Brandenburgische Oberlandesgericht legte fest, dass das Aufstellen von Lotto-Werbetafeln im öffentlichen Verkehrsraum, wie beispielsweise in Fußgängerzonen, wettbewerbsrechtlich als unlauter einzustufen ist. Des Weiteren ist das Werben mit der Bezifferung des bereits erzielten Gewinns in einer Lotto-Annahmestelle ebenfalls nicht zulässig.
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