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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Link“

07. Januar 2016 Top-Urteil

Zur Frage der Haftung beim Setzen von Hyperlinks

© Wawritto
Urteil des BGH vom 18.06.2015, Az.: I ZB 74/14

a) Eine Haftung für die Inhalte einer über einen Link erreichbaren Internetseite wird nicht allein dadurch begründet, dass das Setzen des Links eine geschäftliche Handlung des Unternehmers darstellt.

b) Wer sich fremde Informationen zu eigen macht, auf die er mit Hilfe eines Hyperlinks verweist, haftet dafür wie für eigene Informationen. Darüber hinaus kann, wer seinen Internetauftritt durch einen elektronischen Verweis mit wettbewerbswidrigen Inhalten auf den Internetseiten eines Dritten verknüpft, im Fall der Verletzung absoluter Rechte als Störer und im Fall der Verletzung sonstiger wettbewerbsrechtlich geschützter Interessen aufgrund der Verletzung einer wettbewerbsrechtlichen Verkehrspflicht in Anspruch genommen werden, wenn er zumutbare Prüfungspflichten verletzt hat.

c) Ist ein rechtsverletzender Inhalt der verlinkten Internetseite nicht deutlich erkennbar, haftet derjenige, der den Link setzt, für solche Inhalte grundsätzlich erst, wenn er von der Rechtswidrigkeit der Inhalte selbst oder durch Dritte Kenntnis erlangt, sofern er sich den Inhalt nicht zu eigen gemacht hat.

d) Der Unternehmer, der den Hyperlink setzt, ist bei einem Hinweis auf Rechtsverletzungen auf der verlinkten Internetseite zur Prüfung verpflichtet, ohne dass es darauf ankommt, ob es sich um eine klare Rechtsverletzung handelt.

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01. Juli 2016

„Gesponserte“ redaktionelle Berichterstattung?

© Balint Radu - Fotolia.com
Urteil des LG München I vom 31.07.2015, Az.: 4 HK O 21172/14

Verschleierte Werbung im Rahmen vermeintlich redaktioneller Berichterstattung ist wettbewerbswidrig. Verkaufsförderungsmaßnahmen müssen dem Verbraucher vielmehr hinreichend deutlich kenntlich gemacht werden, andernfalls sind sie unzulässig. Die Verlinkung im Rahmen einer eigentlich rein redaktionellen Webseite auf die Webseite eines werbenden Unternehmens mit der Überschrift „mehr aus dem Web“ und dem Wort „Sponsored“ genügt diesen Anforderungen hingegen nicht.

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13. Mai 2016

Pflicht für Onlinehändler zur Verlinkung auf OS-Plattform

© PixelPower - Fotolia.com
Urteil des LG Bochum vom 31.03.2016, Az.: 14 O 21/16

Bietet ein Verkäufer über das Internet Waren zum Verkauf an, so ist er verpflichtet, eine Verlinkung auf die Online-Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) vorzuhalten. Andernfalls liegt ein Verstoß gegen die Hinweispflicht aus der EU-Verordnung Nr. 524/2013 und damit das Wettbewerbsrecht vor.

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10. November 2014

Trotz Vorhaltens eines Impressums auf einem „XING“-Profil ist Verstoß gegen Informationspflichten gegeben

Urteil des LG Stuttgart vom 27.06.2014, Az.: 11 O 51/14

Der Impressum-Link auf einer Profilseite der Plattform „XING“ genügt nicht den rechtlichen Anforderungen des § 5 TMG, da er nicht effektiv optisch wahrnehmbar und nicht leicht erkennbar ist. Dies ist zum einen durch die sehr kleine Schriftgröße und zum anderen durch die Position des Links bedingt. Dieser befindet sich am unteren rechten Rand des Profils und außerhalb des eigentlichen Textblocks, sodass der Nutzer ihn erst durch Hinunterscrollen entdecken kann. Der Link ist folglich insgesamt zu unauffällig, sodass er von einem Leser mit durchschnittlicher Aufmerksamkeit leicht übersehen wird.

Mittlerweile hat XING die Gestaltung des Impressum-Links verändert.

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03. Juni 2014

Zum Zu-Eigen-machen fremder Inhalte durch Verlinkung einer Website

Urteil des OLG Köln vom 19.02.2014, Az.: 6 U 49/13

Ein Arzt, der auf seiner Internetseite für eine Behandlungsform wirbt und dem Internetnutzer mit einem Link zu einer fremden Internetpräsenz "weitere Informationen auch über die Studienlage" anbietet, hat sich zwar weiterführende Darstellungen erspart und den Verweis auf die fremde Website mit den dort vorgehaltenen Informationen für seinen eigenen Auftritt nutzbar gemacht.
Das bloße Setzen eines elektronischen Verweises auf die Startseite eines fremden Internetauftritts reicht jedoch für die Annahme, der Linksetzer habe sich die Inhalte in einer Weise zu eigen gemacht, die es rechtfertigt, sie ihm wie eigene Werbeaussagen zuzurechnen, nicht aus. So hat er mit dem Link nicht die volle Verantwortung für den gesamten Inhalt der Internetseite übernommen.

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