Angabe der Versandkosten ins EU-Ausland nur auf Anfrage unzulässig
Bietet ein Onlinehändler Produkte über eBay mit einem Versand u. a. nach Europa an, ohne dabei die Höhe der Versandkosten für die Länder der Europäischen Union anzugeben, so ist dies wettbewerbswidrig, da die Angabe der Höhe der Versandkosten in Ländern der Europäischen Union ohne unzumutbaren Aufwand möglich ist. Ein allgemeiner Hinweis wie „Versand Europa/Welt auf Anfrage“ genügt den Anforderungen zur Mitteilung der anfallenden Lieferkosten nach § 5a Abs. 3 Nr. 3 UWG nicht. In Fällen, in denen diese Kosten vernünftiger Weise nicht berechnet werden können, reicht die Angabe der Tatsache, dass solche zusätzlichen Kosten anfallen können.