Unzulässige Beschränkung des Warenvertriebs über das Internet
Ein als Lieferbedingung vertraglich vereinbarter Ausschluss, der dem Abnehmer verbietet, die Artikel über Internetportale wie eBay zu vertreiben, ist grundsätzlich wettbewerbsbeschränkend. Ein solches selektives Vertriebssystem kann jedoch ausnahmsweise zulässig sein, wenn an objektive Kriterien, wie die fachliche Eignung der Wiederverkäufer oder ein bestimmtes Produktimage angeknüpft wird und diese einheitlich und diskriminierungsfrei angewendet werden.