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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Leder“

13. August 2025

Keine Werbung mit „Apfelleder“ für Produkte ohne Leder

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Pressemitteilung des OLG Köln zum Urteil vom 04.07.2025, Az.: 6 U 51/25

Das Vertreiben von aus künstlichem Material hergestellten Hundehalsbändern mit der Aufschrift "Apfelleder" ist verboten. In der Bezeichnung "Apfelleder" liege eine Gefahr der Irreführung von Verbrauchern. Der Verkehr verstehe nämlich unter Leder ein natürliches, durch Gerben tierischer Häute und Felle hergestelltes Produkt. Der Zusatz "Apfel-" beschreibe nach Ansicht des OLG Köln nicht eindeutig, dass es sich um ein künstlich hergestelltes Produkt handelt. An der fehlenden Eindeutigkeit ändere sich auch daran nichts, dass die Produkte in der Produktbeschreibung auf einer nachgelagerten Seite als "vegan" bezeichnet werden.

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01. Juni 2012

Werbung für Sitzmöbel aus „Textilleder“ wettbewerbswidrig

Urteil des OLG Hamm vom 08.03.2012, Az.: I-4 U 174/11 Das Bewerben von Sitzgelegenheiten aus „Textilleder“ führt Verbraucher in die Irre und ist damit wettbewerbswidrig. Zwar tritt der Begriff in letzter Zeit häufiger auf, doch versteht der verständige Verbraucher darunter Möbel, die zum Teil aus Leder und Textil gefertigt sind. Tatsächlich jedoch handelt es sich um Kunstleder.
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