DSC5644_bearbeitet
Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Lebensmittelwerbung“

05. Juni 2026

Kinder-Smoothie darf nicht mit „Immun“ beworben werden

Urteil des LG Karlsruhe vom 24. Juli 2025, Az.: 14 O 13/25 KfH

Das LG Karlsruhe hat die Werbung für einen „Immun Smoothie für Kinder“ in der beanstandeten Verpackungsgestaltung untersagt. Die Bezeichnung stelle eine gesundheitsbezogene Angabe dar, weil sie einen positiven Zusammenhang zwischen dem Verzehr des Smoothies und dem kindlichen Immunsystem suggeriere. Eine Zulässigkeit nach der Health-Claim-Verordnung scheide aus, da es sich weder um eine privilegierte Phantasiebezeichnung noch um einen ordnungsgemäß beigefügten zulässigen Claim handele. Die Beklagte muss die Werbung unterlassen und die Kosten des Rechtsstreits tragen.

Weiterlesen
26. März 2021

Bewerbung eines Lebensmittels mit selbstverständlichen Angaben irreführend?

© Yvonne Weis - Fotolia.com
Beschluss des VG Stade vom 05.02.2021, Az.: 6 B 54/21

Sind keine Gesundheitsgefahren für den Verbraucher zu befürchten und ist die Täuschungsgefahr durch die möglicherweise irreführende Werbung als gering einzustufen, kann das Aussetzungsinteresse das Vollzugsinteresse überwiegen. Anlass zu dieser Entscheidung war der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage einer Betreiberin einer Molkerei gegen einen lebensmittelrechtlichen Bescheid. Die Molkerei bewarb ihren Speisequark mit Angaben, die jedes vergleichbare Produkt aufweist. Zusätzlich bewarb sie ihr Produkt mit fehlerhaften Eiweißangaben.

Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig über interessante Angebote zu Dienstleistungen der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen per E-Mail informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an [email protected] sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.