DSC5644_bearbeitet
Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke“

24. August 2020

Begriff „Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke“ setzt Ausgleich eines medizinisch bedingten Nährstoffdefizites voraus

© I Viewfinder - stock.adobe.com
Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 16.07.2020, Az.: 6 U 38/20

Gemäß Art. 2 Abs. 2 lit. g) der VO (EU) 609/2013 setzen "Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke" voraus, dass dadurch ein medizinisch bedingtes Nährstoffdefizit ausgeglichen wird. Streitgegenständlich war im vorliegenden Fall das Produkt "Natural D-Mannose". Dieses soll zum Diätmanagement bei häufig auftretenden Blasenentzündungen eingesetzt werden. Das OLG Frankfurt am Main entschied nun, dass das infrage stehende Produkt nicht dem Ausgleich medizinisch bedingter Nährstoffdefizite dient und deshalb kein "Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke" darstellt.

Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig über interessante Angebote zu Dienstleistungen der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen per E-Mail informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an [email protected] sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.