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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Kunstfreiheit“

14. März 2022

Sängerin klagt wegen Doppelgänger auf Werbeplakaten für Tribute-Show

© sezer66 - Fotolia.com
Pressemitteilung Nr. 24/2022 zum Urteil des BGH vom 24.02.2022, Az.: I ZR 2/21

Die bekannte Sängerin Tina Turner klagte gegen die Produzentin der Tribute-Show „Simply The Best- Die Tina Turner Story“. Auf den Werbeplakaten ist die Sängerin der Show abgebildet, welche eine sehr große Ähnlichkeit zu der Prominenten hat. Laut der Klägerin, bestehe dadurch die Gefahr, dass der Eindruck vermittelt wird, Tina Turner selbst sei an der Show beteiligt, was aber nicht der Fall ist. Der BGH entschied jedoch, dass kein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) des Stars vorliegt, da diese Werbung für eine Tribute-Show von der Kunstfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 GG gedeckt ist. Das Gericht sah auf den Plakaten keinerlei Hinweise, die darauf hindeuten, dass Tina Turner an der Show beteiligt wäre. Die sodann vom Gericht durchgeführte Interessenabwägung führte zu dem Ergebnis, dass der Eingriff nach §§ 22, 23 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 KUG gerechtfertigt ist.

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22. Oktober 2012

Keine „scheiß“ Marken

Urteil des LG Köln vom 25.09.2012, Az.: 33 O 719/11

Die Bewerbung oder der Vertrieb eines Produkts mit dem Aufdruck einer Wort-/Bildmarke eines Dritten und dem Zusatz des Wortes "scheiß" ist als eine pauschale und ehrverletzende Herabwürdigung der eigentlichen Marke anzusehen und nicht von der Kunst- und Meinungsfreiheit gedeckt. In dem Zusatz ist keine satirisch-kritische oder sogar humorvolle Auseinandersetzung mit der Marke zu erkennen. Vielmehr beeinträchtigt sie in unzulässiger Weise den Werbewert der Wort-/Bildmarke.
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