Wettbewerbsrechtliche Behinderung der Telekom
Urteil des LG Freiburg vom 02.05.2011, Az.: 12 O 118/10
Es stellt eine unzulässige, wettbewerbsrechtliche Behinderung dar, wenn ein Telekommunikationsunternehmen vor Ablauf der Widerrufsfrist den Telefonanschluss des neuen Kunden bei seinem bisherigen Anbieter kündigt und die Rufnummer ins eigene Netz portieren lässt.