Wettbewerbswidrige Gutscheine bei Kfz-Reparaturen
Eine Werbung mit Gutscheinen von Kfz-Werkstätten für Folgeaufträge bei der Reparatur eines Kaskoschadens mit Selbstbeteiligung des Kunden ist wettbewerbswidrig. Der versprochene Gutschein beeinträchtigt die objektive Kundenentscheidung, da das Angebot geeignet ist, die Kunden zu veranlassen unter Verletzung ihrer Pflicht aus dem Versicherungsvertrag, den Schaden so gering wie möglich zu halten, ein kostengünstigeres Angebots eines Mitbewerbers auszuschlagen, um den versprochenen Vorteil zu erlangen.