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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Kreuzfahrt“

28. Oktober 2019

Traumreise mit Traumschiffkapitän?

© Mariusz Blach - Fotolia.com
Pressemitteilung des OLG Köln zum Urteil vom 10.10.2019, Az.: 15 U 39/19

Die Zeitung „Bild am Sonntag“ darf bei einem Gewinnspiel mit dem Hauptgewinn Kreuzfahrt nicht das Bild vom Schauspieler des Traumschiffkapitäns verwenden. Die Verwendung des Bildes ohne Zustimmung ist unzulässig, da es zu kommerziell-werblichen Zwecken und als Klickköder genutzt wurde und nicht der journalistische Nachrichtenwert im Vordergrund stand. Insbesondere handle es sich laut Gericht nicht um ein Symbolfoto für die Traumreise, da dies das Recht Prominenter am eigenen Bild untergraben würde. Die Zeitung muss daher Auskunft über ihre Druckauflage erteilen, damit ein Ersatzanspruch berechnet werden kann.

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28. Oktober 2015

Endpreis einer Kreuzfahrt muss Service-Entgelt beinhalten

© Marco2811 - Fotolia.com
Urteil des BGH vom 07.05.2015, Az.: I ZR 158/14

a) Auf Preisangaben für Dienstleistungen sind die Vorschriften über die Informationspflichten in Art. 7 der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken und in Art. 22 der Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt nebeneinander anwendbar.

b) Ein Service-Entgelt, das bei einer Kreuzfahrt für jede beanstandungsfrei an Bord verbrachte Nacht zu zahlen ist, ist Teil des nach § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV in Verbindung mit Art. 7 Abs. 4 Buchst. c der Richtlinie 2005/29/EG anzugebenden Gesamtpreises.

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25. Juni 2014

Endpreis muss Serviceentgelt enthalten

Urteil des OLG Koblenz vom 04.06.2014, Az.: 9 U 1324/13

Der in einer Werbeanzeige angegebene Endpreis (hier: Reise bzw. Kreuzfahrt) muss gemäß der Preisangabenverordnung alle Kosten beinhalten, die auf jeden Fall und ohne Wahlmöglichkeit für den Kunden anfallen und bereits im Vorfeld konkret bezifferbar sind. Ein sog. "Sternchenhinweis", durch den auf möglicherweise weitere anfallende Kosten neben dem Endpreis aufmerksam gemacht werden soll, ist nur dann zulässig, wenn sie für beliebig zu wählende Zusatzleistung zu erbringen sind.

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24. September 2013

Werbeanzeige muss hinreichende Identitätsbestimmung enthalten

Urteil des OLG Rostock vom 27.03.2013, Az.: 2 U 21/12 Gestaltet ein Reiseunternehmen seine Printwerbung so konkret, dass der Adressat sich allein aufgrund dieser bereits für den Kauf einer Reise entscheiden kann, geht die Werbeanzeige über eine sog. Aufmerksamkeitswerbung hinaus und es liegt eine konkrete "Aufforderung zum Kauf" und damit ein Angebot i.S.d. § 5a UWG vor. In diesem Fall darf sich der Werbende nicht darauf beschränken, im Rahmen seiner Printwerbung lediglich auf die Website zu verweisen, auf der sich alle Angaben seines Reiseunternehmens befinden.
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