Kostenpflichtige Kontoumstellung nur mit Zustimmung des Kunden zulässig
Urteil des LG Mönchengladbach vom 26.11.2012, Az.: 8 O 62/12
Die durch ein Kreditinstitut - ohne ausdrücklichen Wunsch des Kunden - erfolgte Umstellung eines bisher kostenlosen Giro-Kontos auf ein kostenpflichtiges Giro-Konto ist unzulässig. Eine solche Umstellung ist grundsätzlich nur mit Zustimmung des Kunden möglich. Eine ausdrückliche Zustimmung des Kunden könnte ausnahmsweise dann aber entbehrlich sein, wenn es sich bei der Umstellung um ein für den Kunden rechtlich vorteilhaftes Angebot durch das Kreditinstitut handelt.
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