Unzulässigkeit einer Geld-Zurück-Garantie Werbung für ein Nagelpilz-Heilmittel
Urteil des HansOLG Hamburg vom 27.09.2013, Az.: 3 U 172/12
Es ist irreführend mit einer Geld-zurück-Garantie für ein Heilmittel gegen Nagelpilz zu werben, wenn diese Werbung ein unzulässiges Versprechen auf einen Heilerfolg darstellt, der nicht nachgewiesen werden kann.
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