Terminfilter von Doctolib ist irreführend
Auf der Plattform Doctolib kann der Filter auf „€ Gesetzlich / Versicherungsart/ Nur Termine mit gesetzlicher Versicherung“ eingestellt werden. Da trotzdem Termine bei Privatärzten angezeigt wurden, klagte der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Das Gericht schloss sich der Auffassung an, dass es sich dabei um eine Irreführung gem. § 5 Abs. 1, Abs. 2 (Fall 2) Nr. 1 UWG handelt. Der angezeigte Warnhinweis, dass für gesetzlich Versicherte eine Kostenübernahme fällig wird, kann keine Abhilfe schaffen, weil durch das Anzeigen des Termins bereits die Irreführung verwirklicht wurde.

