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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Kostenrisiko“

23. November 2015

Abmahnwelle kann rechtsmissbräuchlich sein

© Jürgen Fälchle - Fotolia.com
Urteil des OLG Hamm vom 15.09.2015, Az.: 4 U 105/15

Die Geltendmachung eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs ist gemäß § 8 Abs. 4 Satz 1 UWG unzulässig, wenn sie rechtsmissbräuchlich ist, wenn also die Geltendmachung vorrangig sachfremden Zielen (hier: Gebührenerzielungsinteressen) dient. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Kostenrisiko, das mit der Abmahntätigkeit verbunden ist, in keinem vernünftigen wirtschaftlichen Verhältnis mehr zur wirtschaftlichen Betätigung der Abmahnenden steht.

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20. Februar 2013

Einstweilige Verfügung von Frau Anja Röhr, vertreten durch die Kanzlei Baek Law, wird aufgehoben

Versäumnisurteil des OLG Hamm vom 14.02.2013, Az.: I-4 U 179/12 Erneut konnten wir einem Internethändler ein rechtsmissbräuchliches Verhalten im Rahmen der Geltendmachung von wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsansprüchen erfolgreich nachweisen. Unsere Mandantin erhielt durch die Baek Law Anwaltskanzlei aus Hamburg eine einstweilige Verfügung von Frau Anja Röhr. Geltend gemacht wurde, dass unsere Mandantin im Online-Verkauf Spielzeug ohne Angabe der gesetzlichen Warnhinweise verkaufen würde. Nunmehr wurde in dem von uns eingeleiteten Berufungsverfahren die einstweilige Verfügung zu Lasten von Frau Röhr wieder aufgehoben.
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12. August 2010

Rechtsmissbrauch durch Prozessfinanzierung

Beschluss des KG Berlin vom 03.08.2010, Az.: 5 U 82/08

Die Geltendmachung einer Vielzahl von Unterlassungsansprüchen ist rechtsmissbräuchlich im Sinne von § 8 Abs. 4 UWG, wenn ein Mandant aufgrund der Zusammenarbeit mit einem Prozessfinanzierer und einem Rechtsanwalt ganz vom Kostenrisiko freigestellt wird, der Mandant dabei jedoch von anfallenden Vertragsstrafen profitiert. Ein solches Modell der Rechtsverfolgung lässt vermuten, dass Ansprüche weniger aus Gründen des Wettbewerbs geltend gemacht werden, als zur Erzielung von Einnahmen des Klägers und seines Rechtsanwaltes.
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01. Juni 2010

Getrennte Abmahnungen gegen Unternehmen und Geschäftsführer wegen desselben Verstoßes rechtsmissbräuchlich

Urteil des LG Bochum vom 21.04.2010, Az.: I-13 O 261/09

Wenn Unterlassungsansprüche wegen desselben Verstoßes gegen eine Firma und deren Geschäftsführer ohne sachlichen Grund in getrennten Verfahren verfolgt werden, spricht dieser Umstand für die Rechtsmissbräuchlichkeit des Vorgehens. Ziel sei lediglich eine Vervielfachung der Belastung für die Abgemahnten. Auch das Aussprechen mehrerer Abmahnungen, die von vorneherein hätten gebündelt werden können, und das Setzen enger Fristen mit sehr hohen Vertragsstrafen sind Indizien für die Rechtsmissbräuchlichkeit von Abmahnungen.
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06. Mai 2010

Whiskey-Cola und die Dringlichkeitsvermutung

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 25.03.2010, Az.: 6 U 219/09

Wird die Fortführung eines zu unterlassenen Handelns bei einer bereits erlassenen einstweiligen Verfügung vom Antragssteller hingenommen und darauf kein Ordnungsmittel beantragt, um das sich aus § 945 ZPO ergebende Kostenrisiko zu vermeiden, führt dies zur Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung. Die Bezeichnung "Whiskey-Cola" für ein Mischgetränk ist wettbewerbsrechtlich zulässig, da dieses nicht als „Verdünnung“ i.S.d. EG-Verordnung zur Bezeichnung, Aufmachung und Etikettierung von Spirituosen anzusehen ist.
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27. Juli 2009

Abmahnungs-Missbrauch

Urteil des OLG Hamm vom 26.05.2009, Az.: 4 U 27/09

Rechtsmissbräuchliche Massenabmahnungen liegen vor, wenn innerhalb kurzer Zeitabstände eine Vielzahl von Wettbewerbern wegen kleinen Verstößen abgemahnt wird und das Kostenrisiko des Abmahners außerhalb des Umfangs der eigenen Geschäftstätigkeit liegt. In solche Fällen geht es hauptsächlich um die Ausbeutung der Kostenestattungen bei Konkurrenten und nicht um das Wiederherstellen eines fairen Wettbewerbs.
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