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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Konkurrent“

18. März 2010

Identifizierbarkeit „schwarzer Schafe“ über Schlagwörter unlauter

Urteil des OLG Hamm vom 28.01.2010, Az.: 4 U 157/09

Mitbewerber in einem Internet-Ratgeber als "schwarze Schafe" zu bezeichnen ist auch ohne ausdrückliche Namensnennung unlauter, wenn aus den Umständen ein Rückschluss auf den Mitbewerber möglich ist. Das Verhalten ist geeignet, die Geschäftsverhältnisse des Betroffenen herabsetzend darzustellen und führt damit zu Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche des Betroffenen.
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