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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „konkludente Einwilligung“

27. Juni 2024

Keine Zustimmung zur Beitragsanpassung beim Drehkreuz-Durchschreiten

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Urteil des LG Bamberg vom 15.03.2024, Az.: 13 O 730/22

Im April 2022 erhöhte eine Fitness-Studio-Kette die Mitgliedsbeiträge, indem sie die Zustimmung zu dieser Erhöhung an den Umstand, dass die Mitglieder das Drehkreuzes am Eingang passieren, knüpfte. Auf eine Klage von Verbraucherschützern entschied nun das Landgericht Bamberg, dass es sich bei dieser Vorgehensweise um eine aggressive geschäftliche Handlung sowie Nötigung und damit einer unlauteren Handlung gem. § 4a Abs. 1 UWG handelt. Konkret liegt das Problem darin, dass durch die Knüpfung der Zustimmung an das Durchschreiten des Drehkreuzes die Mitglieder vor die Entscheidung gestellt werden, der Preiserhöhung zuzustimmen oder nicht trainieren zu können. Dadurch würde die Entscheidungsfähigkeit unzulässig beeinträchtigt werden. Außerdem widerspräche die Vorgehensweise auch den Regelungen zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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30. August 2019

E-Mail-Werbung: Voreingestelltes Häkchen ist keine Einwilligung

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Urteil des LG München I vom 04.06.2019, Az.: 4 HK O 8135/17

Erteilt der Adressat einer Werbe-E-Mail im Vorfeld weder durch eine zusätzliche Unterschrift, noch durch ein individuelles Markieren eines entsprechenden Feldes (sogenannte „Optin“-Erklärung) die ausdrückliche Einwilligung, stellt die Zusendung von E-Mail-Werbung eine unzumutbare Belästigung im Sinne des § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG dar. Dies erübrigt sich auch nicht, wenn der Kunde ein Kundenkonto erstellt. In diesem Fall muss eine zusätzlich, vom Erstellen des Kundenkontos getrennte Erklärung abgegeben werden.

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