Berichterstattung in Amtsblättern: Was ist zulässig?
Bei der Berichterstattung in Amtsblättern muss darauf geachtet werden, dass das Gebot der Staatsferne der Presse gewahrt wird. Demnach muss eine Gesamtbetrachtung aller Umstände des Einzelfalls vorgenommen werden, um einen Verstoß gegen das Gebot der Staatsferne feststellen zu können. Bei einer Berichterstattung durch die Kommunen kommt es vor allem darauf an, dass die Berichte ihrer Art und Weise nach nicht pressemäßig wirken.