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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „klimaneutral“

27. Juni 2024 Top-Urteil

BGH definiert Werbung mit dem Begriff „klimaneutral“

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Pressemitteilung des BGH zum Urteil vom 27.06.2024, Az.: I ZR 98/23

Bei der Werbung mit dem Begriff „klimaneutral“ sieht der BGH im Gegensatz zu den Vorinstanzen eine irreführende Werbung nach § 5 Abs. 1 UWG, da es sich um einen mehrdeutigen Begriff handelt, dessen Inhalt unterschiedlich verstanden werden kann. Es sei nicht ersichtlich, ob es sich um eine Reduktion der CO2-Emmissionen im Produktionsprozess oder um eine bloße Kompensation mittels Ausgleichsprojekten handele. Dies sei insofern maßgeblich, als dass gerade auf dem Feld des Umweltschutzes ein gesteigertes Aufklärungsbedürfnis für den Verkehr bestehe, welcher durch die Bezeichnung „klimaneutral“ auch beeinflusst würde. Noch liegen allerdings nicht die ausformulierten Entscheidungsgründe vor, welche endgültige Schlüsse auf die Anforderungen des BGH erwarten lassen.

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27. November 2025

FIFA durfte die WM 2022 in Katar nicht als klimaneutral bewerben

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Urteil des LG Berlin II vom 16.10.2025, Az.: 52 O 53/23

Das LG Berlin II hat auf die Klage des Verbraucherzentrale Bundesverband die Werbeaussagen der FIFA zur WM 2022 in Katar überprüft. Soweit die WM damit beworben wurde, dass sie klimaneutral sei, bestehe ein Unterlassungsanspruch gemäß §§ 8 Abs. 1, 3, 5 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 UWG. Für umweltbezogene Werbeaussagen gelten aufgrund der emotionalen Ansprache der Verbraucher besonders strenge Vorgaben bezüglich der Richtigkeit, Klarheit und Eindeutigkeit dieser Aussagen. Diese wurden nicht erfüllt, da Angaben zu konkreten Maßnahmen sowie der Höhe der geschätzten Emissionen unterblieben. Die Wiederholungsgefahr sah das Gericht darin, dass die FIFA auch für künftige Weltmeisterschaften mit der Nachhaltigkeit der WM 2022 werben könnte.

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23. September 2025

Darf die Apple Watch als „CO2 neutrales Produkt“ beworben werden?

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Pressemitteilung des Landgerichts Frankfurt a.M. zum Urteil vom 26.08.2025, Az.: 3-06 O 8/24

Apple darf ihre Apple Watch nicht mehr als "CO2 neutrales Produkt" bewerben. Das Landgericht Frankfurt am Main gab der Deutschen Umwelthilfe e.V. als Klägerin Recht. Konkret sei der Slogan irreführend. Ob eine Werbung irreführend ist, hängt vom Verständnis der potenziellen Käufergruppe ab. Laut dem LG Frankfurt orientieren sich die Verbraucher an dem Pariser Klimaabkommen aus dem Jahr 2015. Danach sollen bis zum Jahr 2050 alle schädlichen Emissionen durch einen Entzug von Kohlenstoffdioxid ausgeglichen werden. Trotz eines Waldprojektes in Paraguay fehle es an einer solchen CO2- Kompensation im beschriebenen Sinne, da die entsprechenden Verträge lediglich bis 2029 reichen.

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