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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Kfz-Versicherung“

03. Juni 2019

Preisvergleich von Versicherungsleistungen kann unlautere Werbung sein

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Urteil des OLG Köln vom 12.04.2019, Az: 6 U 191/18

Der Preisvergleich von KFZ-Versicherungen stellt laut OLG Köln unzulässige und unlautere Werbung dar, wenn Produkte gegenübergestellt werden, von denen nicht alle eine Preisangabe beinhalten. Etwas anderes kann gegeben sein, wenn nicht nur der Preis, sondern auch weitere Eigenschaften des Produkts oder der Dienstleistung Teil der Gegenüberstellung sind. Dies ist hier jedoch nach Auffassung des Gerichts nicht der Fall, da die Beklagte mit Preisvergleichen wirbt und auch die Art der Darstellung auf der Webseite die Preise in den Vordergrund rückt.

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06. Februar 2013

Honorarkürzung

Urteil des BGH vom 19.07.2012, Az.: I ZR 105/11 Einer Unterlassungsklage fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, wenn mit ihr auf einen Haftpflichtversicherer eingewirkt werden soll, um ihn daran zu hindern, im Rahmen der außergerichtlichen Schadensregulierung Sachverständigenhonorare ohne auf den Einzelfall bezogene Prüfung und Begründung allein unter Hinweis auf pauschale Vergütungssätze zu kürzen, die nach der Höhe des Unfallschadens gestaffelt sind.
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29. März 2012

Umgehung der Selbstbeteiligung ist wettbewerbswidrig

Urteil des LG Köln vom 22.12.2011, Az.: 81 O 72/11 Der Nachlass der Selbstbeteiligung gegenüber einem Kunden bei Reparaturen ist wettbewerbswidrig. Hierin liegt einerseits eine Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit der Verbraucher durch unangemessenen, unsachlichen Einfluss (§ 4 Nr. 1 UWG), da dem Verbraucher ein Angebot unter Umgehung der Selbstbeteiligung bei Mitwirken der Beklagten unterbreitet wird, das allerdings zugleich eine Verleitung zum Vertragsbruch darstellt. Zum anderen stellt dieses Verhalten eine gezielte Behinderung der Klägerin dar (§ 4 Nr. 10 UWG), da deren Kunden der Anreiz genommen wird, durch Zahlung der Selbstbeteiligung die Notwendigkeit einer Auswechslung zu hinterfragen und ggf. davon Abstand zu nehmen.
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