Preisvergleich von Versicherungsleistungen kann unlautere Werbung sein
Der Preisvergleich von KFZ-Versicherungen stellt laut OLG Köln unzulässige und unlautere Werbung dar, wenn Produkte gegenübergestellt werden, von denen nicht alle eine Preisangabe beinhalten. Etwas anderes kann gegeben sein, wenn nicht nur der Preis, sondern auch weitere Eigenschaften des Produkts oder der Dienstleistung Teil der Gegenüberstellung sind. Dies ist hier jedoch nach Auffassung des Gerichts nicht der Fall, da die Beklagte mit Preisvergleichen wirbt und auch die Art der Darstellung auf der Webseite die Preise in den Vordergrund rückt.