Farbe „Gelb“ für zweisprachige Wörterbücher ist geschützt
Das Inverkehrbringen von Sprachlernsoftware mit einer gelben Verpackung verletzt bei geringer Unterscheidungskraft die eingetragene Farbmarke „Gelb“ für zweisprachige Wörterbücher in Printform. Der Schutz dieser Farbe ist dadurch begründet, dass sie aufgrund ihrer Verkehrsdurchsetzung als Kennzeichnungsmittel bekannt ist und als Mittel der Identifizierung des Unternehmens dient.