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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Keksstangen“

24. April 2015

Keine Erstbegehungsgefahr bei Produktpräsentation auf Fachmesse

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Urteil des BGH vom 23.10.2014, Az.: I ZR 133/13

a) Eine Erstbegehungsgefahr des Bewerbens, Anbietens, Vertreibens und Inverkehrbringens gegenüber inländischen Verbrauchern folgt nicht ohne weiteres aus der Präsentation des Produkts (hier: Keksstangen) auf einer internationalen, ausschließlich dem Fachpublikum zugänglichen Messe.

b) Die bei einem Fachpublikum vorhandenen Kenntnisse der am Markt vertretenen Produkte, ihrer Gestaltung und ihrer Herkunft stehen auch im Hinblick auf nahezu identische Nachahmungsprodukte regelmäßig der Annahme einer unmittelbaren Verwechslung mit dem Originalprodukt und der irrtümlichen Annahme von geschäftlichen oder organisatorischen Beziehungen zwischen den beteiligten Unternehmen entgegen, wenn die Produkte in Packungen mit gegenüber dem Originalprodukt deutlich unterschiedlichen Herkunftshinweisen vertrieben werden.

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07. Oktober 2013

Besondere Gestaltung von Keksstangen darf nicht nachgeahmt werden

Urteil des OLG Köln vom 28.06.2013, Az.: 6 U 183/12 Es ist zu unterlassen, Verpackungen von Produkten sowie selbst Produktgestaltungen, die aufgrund ihrer Ausgestaltung oder bestimmter Merkmale vom Verkehr einem bestimmten Hersteller zugeordnet werden, nachzuahmen und anzubieten. Insoweit stellt es sich auch als unlauter dar, Keksstangen, die auf Grund ihrer besonderen Gestaltung sich von vielen alltäglichen, dem Verbraucher bekannten Produktformen im Keks- und Süßwarenbereich unterscheiden, nachzuahmen.

Nicht maßgeblich ist, ob Originalprodukt und Hersteller von den angesprochenen Verkehrskreisen namentlich benannt werden können.
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