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Inhalte mit dem Schlagwort „Kaufrecht“
26. November 2012
Urteil des KG Berlin vom 04.09.2012, Az.: 5 U 103/11
Gemäß § 1 Abs. 1 der Preisangabenverordnung (PAngV) müssen Anbieter von Waren gegenüber Verbrauchern ihre Produkte oder Dienstleistungen mit Endpreisen bewerben. Ein Autohändler, der ein Auto zu einem bestimmten Preis bewirbt und lediglich mittels Sternsymbol darauf hinweist, dass zusätzlich weitere "Kosten für Überführung inkl. Sicherheitspaket und Fußmatten" anfallen, handelt zuwider dieser Endpreisangabenpflicht. Dieser Wettbewerbsverstoß ist auch keine Bagatelle.
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21. November 2012
Urteil des OLG Bremen vom 05.10.2012, Az.: 2 U 49/12
Bei der Angabe "Voraussichtliche Versanddauer: 1-3 Werktage" handelt es sich um eine allgemeine Geschäftsbedingung, die jedoch mangels ausreichender Bestimmtheit unwirksam ist. Der Kunde kann insbesondere durch den relativierenden Zusatz "voraussichtlich" nicht selbst zuverlässig einschätzen, wann die Fälligkeit der Leistung eintritt und der Verkäufer sich im Verzug befindet.
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23. Juli 2012
Urteil des OLG Köln vom 29.06.2012, Az.: 6 U 174/11
Gemäß der Preisangabenverordnung (PAngV) muss der gewerbsmäßige Verkäufer von Getränken den Grundpreis des Getränkes in Liter für den Letztverbraucher angeben. Als Grundpreis beim Verkauf einer Getränkekiste mit 12 Flaschen und einer Gratisbeigabe von jeweils 2 Flaschen pro gekauftem Kasten, ist der Grundpreis für 1 Liter anhand von 14 (und nicht 12) Flaschen zu berechnen. In einer solchen Werbung ist keine Irreführung des Verbrauchers zu erkennen, da dieser auch tatsächlich 14 Flaschen erhält.
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20. Juni 2012
Urteil des OLG Hamm vom 20.09.2011, Az.: I-4 U 73/11
Wenn ein Unternehmer lediglich B2B seine Waren verkaufen möchte, muss er durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass auch tatsächlich nur Unternehmer die jeweiligen Waren erwerben können. Lediglich ein entsprechender Hinweis unter den "Vertragsbedingungen" oder im Rahmen der "Zahlungshinweise" genügt nicht.
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15. Juni 2012
Urteil des BGH vom 21.12.2011, Az.: I ZR 190/10
Das Verständnis des Begriffs "neue Personenkraftwagen" in § 2 Nr. 1 Pkw-EnVKV ist an objektivierbaren Umständen auszurichten, aus denen sich ergibt, dass das betreffende Fahrzeug vom Händler alsbald nach dem Erwerb veräußert werden soll. Als objektiver Umstand eignet sich hierfür die Kilometerleistung des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Angebots zum Verkauf. Bietet ein Händler ein Fahrzeug mit einer Laufleistung bis 1.000 Kilometer an, ist im Allgemeinen davon auszugehen, dass er dieses Fahrzeug zum Zweck des Weiterverkaufs erworben hat.
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30. April 2012
Urteil des BGH vom 09.11.2011, Az.: I ZR 123/10
a) Eine Widerrufsbelehrung mit dem einleitenden Satz "Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht" verstößt nicht gegen das Deutlichkeitsgebot gemäß § 312c Abs. 1 BGB in Verbindung mit Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 10 EGBGB.
b) Der Unternehmer braucht nicht zu prüfen, ob die Adressaten der Widerrufsbelehrung Verbraucher oder Unternehmer sind, da ihm eine solche Prüfung bei einem Fernabsatzgeschäft häufig nicht möglich ist.
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17. April 2012
Urteil des OLG München vom 08.03.2012, Az: 29 U 3837/11
1. Die Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen der Annahme einer Irreführung liegt im Wettbewerbsprozess grundsätzlich beim Kläger.
2. Dem Beklagten kann eine prozessuale Erklärungspflicht treffen; das setzt allerdings voraus, dass der Kläger über bloße Verdachtsmomente hinaus die für die Irreführung sprechenden Tatsachen vorgetragen hat.
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17. April 2012
Urteil des LG Berlin vom 05.09.2006, Az.: 103 O 75/06
Die Eröffnung eines eBay-Shops allein begründet noch keine Unternehmereigenschaft im Sinne des § 14 BGB. Jedoch kann eine hohe Anzahl an eingestellten Artikeln, von denen der Großteil noch Neuwaren sind, auf eine gewerbliche Tätigkeit hinweisen. Ist mit dem Verkauf von Artikeln gleichzeitig auch ein umfangreicher Einkauf gleichartiger Waren verbunden, lässt dies umso mehr auf eine gewerbliche Tätigkeit schließen.
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14. März 2012
Urteil des LG Berlin vom 01.03.2012, Az.: 91 O 27/11
Im Rahmen einer Werbeaktion am sogenannten „Cyber Monday“, müssen die von Amazon angebotenen Artikel, für mindestens des ersten Viertels des Angebotszeitraums erhältlich sein. Ist dies nicht der Fall, so muss auf die begrenzte Stückzahl gesondert hingewiesen werden.
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21. Februar 2012
Urteil des KG Berlin vom 26.01.2012, Az: 23 W 2/12
Kann ein Endpreis nicht gebildet werden, so besteht die Verpflichtung, die Kosten auf andere Weise hinreichend deutlich kenntlich zu machen; es müssen die einzelnen Preisbestandteile angegeben werden. Da es sich bei der Aufgliederung von Preisen durch Nennung von Einzelpreisen oder Preisbestandteilen ebenfalls um Angaben im Sinne der PAngV handelt, muss auch eine (neben dem Endpreis angegebene) Preisaufgliederung den Anforderungen von Preisklarheit und Preiswahrheit genügen. Das steht einer Aufsplittung des Preises für das Mobiltelefon in eine Anzahlung und in monatliche Raten ohne gleichzeitige Angabe der Summe entgegen.
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