Zu hohe Preisforderungen aufgrund eines Irrtums können irreführend sein
Nachdem ein Kunde zu einem rabattierten Preis im Online-Shop der Beklagten einen Artikel erworben hatte, wurde die Bestellung von Seiten der Beklagten mit der Begründung storniert, der Preis auf der Internetseite war fehlerhaft. Nachdem die Beklagte abgemahnt wurde, bot sie dem Kunden den Artikel wieder zum niedrigeren Preis an, da es sich bei der Stornierung um einen Fehler eines Mitarbeiters gehandelt haben soll. Es handelt sich hierbei um eine wettbewerbswidrige Irreführung gem. § 5 Abs. 1 UWG, denn es kann nicht davon ausgegangen werden, dass der angesprochene Verkehrskreis damit rechne in Einzelfällen den bestellten Artikel nur für einen höheren Preis als bei Vertragsschluss zu erhalten.