Karstadt oder InterSport – Marktführer im Sportbereich
Pressemitteilung des BGH vom 08.03.2012, Az.: I ZR 202/10
Eine Irreführung über die Marktführereigenschaft im Bereich Sport liegt erst dann vor, wenn der überwiegende Teil der Verbraucher dies fehlerhaft annimmt. Sportfachgeschäfte, die in einem Verbund auftreten, müssen vom Verbraucher als wirtschaftliche Einheit angesehen werden um sich als Marktführer zu bezeichnen.