„Jetzt kostenlos testen“-Button unzulässig
Beschluss des LG München I vom 11.06.2013, Az.: 33 O 12678/13
Die Verwendung eines Bestellbuttons mit der Bezeichnung „jetzt kostenlos testen“ zum Abschluss eines Vertrages, gerichtet auf eine Amazon Prime Mitgliedschaft, ist unzulässig, sofern sich der Vertrag, der nach Betätigung dieses Buttons zustande kommt, nach Ablauf eines kostenfreien Probezeitraums ohne weiteres Zutun des Verbrauchers kostenpflichtig verlängert.
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