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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „„Jetzt kostenlos testen“-Button“

29. November 2013

„Jetzt kostenlos testen“-Button unzulässig

Beschluss des LG München I vom 11.06.2013, Az.: 33 O 12678/13 Die Verwendung eines Bestellbuttons mit der Bezeichnung „jetzt kostenlos testen“ zum Abschluss eines Vertrages, gerichtet auf eine Amazon Prime Mitgliedschaft, ist unzulässig, sofern sich der Vertrag, der nach Betätigung dieses Buttons zustande kommt, nach Ablauf eines kostenfreien Probezeitraums ohne weiteres Zutun des Verbrauchers kostenpflichtig verlängert.
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