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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Irrtum“

06. Februar 2018

Irreführende Blickfangangabe bei wirtschaftlich bedeutsamen Erwerbsvorgängen

© Grecaud Paul - Fotolia.com
Urteil des BGH vom 21.09.2017, Az.: I ZR 53/16

Der durch eine irreführende Blickfangangabe verursachte Irrtum wird auch bei wirtschaftlich bedeutsamen Erwerbsvorgängen regelmäßig nicht durch einen Hinweis am Ende eines nachfolgenden umfangreichen und unübersichtlichen Texts ausgeräumt, dessen inhaltlicher Bezug zum Blickfang nicht klargestellt wird.

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02. Juni 2009

„Lieferzeit auf Nachfrage“

Urteil des OLG Hamm vom 17.03.2009, Az.: 4 U 167/08

Der Zusatz "Lieferzeit auf Nachfrage" in der Internetwerbung ist irreführend, da über die Verfügbarkeit der Ware ein Irrtum erregt wird. Der Kunde geht davon aus, dass ein Internetversandhandel unverzüglich liefern kann oder genau informiert, ob und wann die Ware geliefert wird. Jener Zusatz klärt nicht darüber auf, dass es keinen festen Zwischenhändler gibt, bei dem sich der Händler sicher mit der Ware eindecken kann.

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