„(Vorsorge- und) Versicherungsberater
Urteil des BGH vom 20.05.2009, Az.: I ZR 220/06
Die Bezeichnung "(Vorsorge- und) Versicherungsberater" war im Jahr 2005 weder durch das Rechtsberatungsgesetz noch durch ein anderes Gesetz geschützt und, soweit sie für Mitarbeiter einer Versicherung verwendet wurde, auch nicht irreführend.
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