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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Irreführung“

09. Dezember 2019

Transparente Flugpreise: Endpreis darf Sonderrabatte nicht enthalten

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Urteil des OLG Dresden vom 29.10.2019, Az.: 14 U 754/19

Eine Angabe zu Flugpreisen auf einer Internetseite, die unter Einrechnung eines Rabattes erfolgt, der nur bei einer bestimmten Zahlungsart gewährt wird, ist intransparent und verstößt gegen Artikel 23 Abs. 1 S.1 der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008. Danach ist der zu zahlende Endpreis stets auszuweisen und muss alle unvermeidbaren und vorhersehbaren Steuern, Gebühren, Zuschläge und Entgelte beinhalten. Wird bei einer Zahlung mit einer bestimmten Geldkarte ein Rabatt in genau der Höhe einer sogenannten „Service Fee“ gewährt, die bei jeder Flugbuchung erhoben wird und somit vorhersehbar ist, ist die Servicegebühr zumindest für einen großen Teil der Verbraucher auch unvermeidbar. Die Servicegebühr ist somit in den Endpreis miteinzubeziehen.

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17. Oktober 2019

Immobilienportal wirbt mit irreführenden Aussagen

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Urteil des KG Berlin vom 21.06.2019, Az.: 5 U 121/18

Die Aussage eines Immobilienportals den "besten Preis" für Verkäufe zu bieten, stellt neben ähnlichen Aussagen mit dem gleichen Sinn eine unlautere Irreführung des Verkehrs dar. Diese Werbung stellt ausdrücklich keine Übertreibung dar, sondern ist inhaltlich nachprüfbar und eine Spitzen- oder Alleinstellungsbehauptung. Das Portal kann dieser Aussage jedoch absolut nicht gerecht werden, da es keinen Grund gibt, warum gerade auf diesem Portal der beste Preis erzielt werden sollte, insbesondere, weil die Plattform durch ihre Exklusivität einen großen Anteil möglicher Käufer aus dem freien Markt ausschließt. Ebenso liegt bezüglich anderer Formulierungen eine Täuschung vor, darunter die Aussage eine "unabhängige Auswahl" von Maklern zu treffen, obwohl letztlich nur eine sehr oberflächliche Auswahl nicht nach Qualitätskriterien vorliegt.

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25. September 2019

Falsche Aussage über Inhaberstatus- Irreführung des Verkehrs

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Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 08.08.2019, Az.: 6 U 40/19

Die Aussage eines Unternehmens eine bestimmte Marke gehöre zu ihrem Unternehmen, obwohl dies nicht wahr ist, stellt eine Irreführung dar. Denn diese Aussagen lassen sich nur so verstehen, dass besagtes Unternehmen selbst Inhaber der Marke ist. Es ist unerheblich, dass das Unternehmen mit dem wahren Eigentümer der Marke gesellschaftsrechtlich verbunden ist und die Lizenz an der Marke hält. Kunden könnten dem fälschlichem Inhaber der Marke eine gesteigerte wirtschaftliche Bedeutung zumessen, was die Irreführung noch verstärkt.

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25. Februar 2019 Top-Urteil

Zu schottisch – Glen Buchenbach ist irreführend

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Urteil des LG Hamburg vom 07.02.2019, Az.: 327 O 127/16

Ob die Bezeichnung „Glen“ irreführend ist hängt allein davon ab, ob die Gefahr besteht, dass der Verbraucher bei einem derart bezeichneten Whisky an einen Scotch Whisky denkt. Beim Verbraucher wird durch den Begriff der Eindruck erweckt, dass der so benannte Whisky ein Scotch Whisky sei. Hinzu kommt, dass es sich bei Whiskys, welche mit „Glen“ bezeichnet sind, fast ausschließlich um Scotch Whisky handelt. Die Verwendung des Zeichens „Glen Buchenbach“ für einen in Deutschland hergestellten Whisky ist demzufolge in jedem werblichen Umfeld irreführend.

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04. Februar 2019

Keine Verwechslungsgefahr mit dem Taxiverkehr bei englischer Bezeichnung „Cab“

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Urteil des LG Dortmund vom 28.12.2018, Az.: 4 O 151/18

Bei einer Werbung mit der englischen Bezeichnung „Cab“ für eine App zur Vermittlung von Fahraufträgen an Mietwagen- und Taxiunternehmen besteht keine Verwechslungsgefahr mit dem Taxiverkehr. Dies gilt insbesondere, wenn die Farbe der Mietwägen des Unternehmens nicht die „typische Taxifarbe“ (Hellelfenbein) aufweist. Allein die Bezeichnung „Cab“, die übersetzt „Taxi“ bedeutet, begründet keinen Unterlassungsanspruch.

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31. Januar 2019

Hinweis auf bereits erloschenes Patent ist wettbewerbswidrig

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Urteil des OLG Düsseldorf vom 20.12.2018, Az.: I-2 U 26/18

Wird auf Verpackungen, Anleitungen und Produktbeschreibungen auf ein Patent hingewiesen, das jedoch zur Zeit des Werbeauftritts bereits erloschen ist, stellt dies eine wettbewerbswidrige Irreführung dar. Ein solcher Hinweis fördert fälschlicherweise die Annahme eines durchschnittlichen Verbraucherkreises, dass das Patent tatsächlich besteht.

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20. Dezember 2018

Vertragsstrafe von 5.100 Euro bei wettbewerbswidriger Arzneimittelwerbung ausreichend

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Hinweisbeschluss des OLG Nürnberg vom 22.05.2018, Az.: 3 U 1138/18

Die Höhe der Vertragsstrafe in einer Unterlassungserklärung für jeden Fall der Zuwiderhandlung muss so bemessen sein, dass sie tatsächlich auch eine abschreckende Wirkung entfaltet. Dies ist jeweils an den konkreten Umständen des Einzelfalls zu prüfen. Dabei ist im Fall eines Verstoßes gegen das Arzneimittelwerberecht durch die Anpreisung einer bestimmten Wirkung für ein Erkältungsmittel eine Vertragsstrafe von 5.100 Euro ausreichend und geeignet, um die Wiederholungsgefahr auszuräumen.

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01. Oktober 2018

Werbung für Handwerksdienstleistungen in einer bestimmten Stadt nur bei vorhandener Niederlassung zulässig

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Urteil des LG Darmstadt vom 25.05.2018, Az.: 14 O 43/17

Die Werbung eines Handwerksbetriebs für Dienstleistungen in einer bestimmten Stadt kann unzulässig sein, wenn an dem jeweils beworbenen Ort keine Niederlassung des Betriebs vorhanden ist. Ein Elektromeisterbetrieb hatte mit garantierter und sofortiger Hilfe „mit den zuständigen Monteuren“ in bestimmten Städten geworben, ohne dort eigene Niederlassungen zu unterhalten. Eine derart gestaltete Werbung enthält irreführende Angaben, weil sie objektiv unrichtige und zu Fehlvorstellungen bei den angesprochenen Verkehrskreisen geeignete wettbewerblich relevante Angaben enthält. Bei Beauftragung eines Handwerksbetriebs werde regelmäßig erwartet, dass die erforderlichen Arbeiten vom Handwerker selbst ausgeführt und nicht an Subunternehmer vergeben werden.

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12. September 2018

Bewerbung eines Glühweins als „Original Ettaler Kloster Glühwein“ unzulässig, wenn Kloster nicht Hersteller und Ettal nicht Herstellungsort ist

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Urteil des LG München I vom 24.04.2018, Az.: 33 O 4186/17

Werden Glückweine als „Original Ettaler Kloster Heidelbeerglühwein/Glühwein“ beworben, so wird bereits dadurch der Eindruck erweckt, dass es sich um solche des Ettaler Klosters handelt. Diese Fehlvorstellung wird verstärkt, wenn die vermeintliche Herkunftsbezeichnung im Rahmen der Etikettierung vier Mal erfolgt, der Zusatz „Original“ angeführt wird und Abbildungen eine klösterliche Verbindung suggerieren ohne dass ein aufklärender Hinweis erfolgt. Kann dem Etikett lediglich in deutlich kleinerer Schrift entnommen werden, dass die Getränke von einer ganz anderen Weinkellerei hergestellt und abgefüllt werden, so genügt das nicht für eine Klarstellung. Ebenso wenig kann damit der vorgetäuschte Herstellungsort entkräftet werden.

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06. September 2018

Testergebnis gilt nur für konkret getestetes Produkt und nicht für Produktabweichungen

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Urteil des OLG Köln vom 13.04.2018, Az.: 6 U 166/17

Wird eine Matratze mit einem bestimmten Härtegrad und einer bestimmten Größe im Rahmen eines Warentests ausgezeichnet, so darf dieses Produkt auch mit dem Testergebnis beworben werden. Die Auszeichnung bezieht sich jedoch nur auf die ganz konkret getestete Matratze und kann nicht auf Matratzen-Angebote abweichender Art oder Größe übertragen werden. Darüber hinaus muss bei einer Testergebniswerbung die Fundstelle angegeben werden oder zumindest ein Sternchenhinweis erfolgen.

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