Irreführendes Desinfektionsmittel: 99,99 % nicht nachweisbar
Die Aussage, ein Desinfektionsmittel würde 99,99 % aller Bakterien und Viren aus der Raumluft beseitigen können, wurde vom LG München I für irreführend im Sinne des § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG erklärt. Der mit dieser Aussage werbende Hersteller konnte nach dem substantiierten Angriff dieser Aussage durch einen Konkurrenten keine, die Richtigkeit seiner Behauptung stützenden, Umstände hervorbringen. Die Konkurrenz hatte sich in ihrem Antrag darauf gestützt, dass die Aussage nicht zu belegen sei, da es kürzlich erstmalig überhaupt gelungen sei, die Viruslast in der Luft darzustellen.