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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „iPad“

04. September 2013 Top-Urteil

Empfindliche Niederlage für Apple: Wegen illegaler Preisabsprachen bei eBooks von US-Gericht verurteilt

© Roger Costa Morera
Urteil des U.S. District Court, Southern District vom 10.07.2013, Az.: 12 Civ. 2826 (DLC)

Ein wochenlanger Prozess endete kürzlich für den Elektronik-Riesen bitter: Eine New Yorker Richterin sah es als erwiesen an, dass Apple im Jahr 2010 wettbewerbswidrige Absprachen organisierte, die dazu führten, dass die Preise für eBooks zu Lasten der Kunden in die Höhe schnellten. Während das Justizministerium einen „Sieg für Millionen Verbraucher“ feiert, beharrt Apple weiter darauf, „nichts Unrechtes getan“ zu haben, und will in Berufung gehen. Sollte das Urteil dennoch rechtskräftig werden, kommen empfindliche Strafen auf Apple zu.

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27. Juli 2012

Apple vs. Samsung

Pressemitteilung Nr. 23/2012 des OLG Düsseldorf vom 06.07.2012, Az.: I-20 U 35/12, I-20 W 141/11 Für die beiden Verfahren von Apple gegen Samsung wird am 24.07.2012 ein Urteil erwartet. Dem ersten Verfahren liegen Streitigkeiten über das "Galaxy Tab 10.1" und das "Galaxy Tab 8.9" zu Grunde. Beide Geräte dürfen in Deutschland nicht mehr vertrieben werden. Daraufhin veränderte Samsung das Design des "Galaxy Tab 10.1" und vertreibt das Nachfolgeprodukt nun unter dem Namen "Galaxy 10.1 N". Auch dagegen ging Apple vor, konnte aber keinen  Vertriebsstopp erreichen. Im zweiten Verfahren wird über ein europaweites Vertriebsverbot des  "Galaxy Tab 7.7" entschieden.
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30. April 2012

iPad als Werbegabe

Urteil des LG Freiburg vom 23.04.2012, Az.: 12 O 44/12 Die kostenlose aber umsatzabhängige Gabe eines iPad an Augenoptiker durch einen Brillenglashersteller stellt, sofern das iPad zur Kundenberatung eingesetzt wird, keine unzulässige Werbegabe dar. Es kann angenommen werden, dass die Gewährung des iPad weniger dazu dienen soll, die Optiker dazu anzureizen, verstärkt die Gläser des jeweiligen Herstellers zu verkaufen. Vielmehr hat das iPad die Aufgabe, den Absatz des Augenoptikers, soweit es um von dem Brillenglashersteller hergestellte Gläser geht, zu fördern.
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