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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Internetrecht“

14. Juli 2014

Impressumspflicht für einzelne Profile auf der Internetplattform „Xing“

Urteil des LG München I vom 03.06.2014, Az.: 33 O 4149/14

Für einzelne Profile auf dem sozialen Netzwerk Xing besteht grundsätzlich eine Impressumspflicht, da es sich bei einem solchen um das Angebot eines einzelnen geschäftsmäßigen Teledienstes handelt, dessen Profilinhaber Diensteanbieter des selbigen ist. Dem Fehlen eines Impressums auf einem Xing Profil kommt jedoch keine geschäftliche Relevanz zu, da es nicht geeignet ist, die Interessen von Mitbewerbern, Verbrauchern und sonstigen Marktteilnehmern spürbar zu beeinträchtigen.

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14. Juli 2014

Herstellerangaben sind beim Vertrieb von Kopfhörern zwingend erforderlich

Urteil des OLG Hamm vom 03.04.2014, Az.: 4 U 25/14

Gibt der Vertreiber eines Produktes keinen eindeutig identifizierbaren Hersteller an, so ist darin ein Verstoß gegen die Kennzeichnungspflicht zu sehen. Dies begründet einen Unterlassungsanspruch, wobei die Wiederholungsgefahr nicht auf Bügelkopfhörer beschränkt ist, sondern hinsichtlich jeglicher Art von Kopfhörern, beispielsweise auch sog. in-ear-Kopfhörer, besteht. Es liegt insoweit eine kerngleiche Verletzungshandlung vor.

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11. Juli 2014

„Opt-out“ bei einer Online-Flugbuchung ist unzulässig

Urteil des LG Frankfurt a.M. vom 22.01.2014, Az.: 2-06 O 379/13

Im Rahmen einer Online-Buchung von Flügen liegt ein Verstoß gegen Verbraucherschutzvorschriften vor, wenn sich der Kunde beim Buchungsvorgang aktiv gegen den Abschluss einer Reiseversicherung entscheiden muss und diesen Buchungsschritt nicht ohne das Treffen einer Auswahl verlassen kann. Ein solcher unzulässiger "Opt-out" liegt nicht nur dann vor, wenn ein voreingestelltes Auswahlhäkchen entfernt werden muss, sondern auch, wenn der Kunde sich aktiv gegen eine zusätzliche Leistung entscheiden muss, indem er ein anderes Häkchen setzt.

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09. Juli 2014

E-Mail Werbung erfordert lückenlose Dokumentation der Einverständniserklärung jeden einzelnen Verbrauchers

Urteil des AG Düsseldorf vom 09.04.2014, Az.: 23 C 3876/13

Ein Werbender trägt die grundsätzliche Darlegungs- und Beweislast für eine wirksame, vorherige und ausdrückliche Einwilligung eines Verbrauchers. Dazu ist die vollständige Dokumentation jeder konkreten Einverständniserklärung nötig. Ein Zeuge, der lediglich die ordnungsgemäße Durchführung des Double-Opt-In Verfahrens beschreiben, aber keine Angaben zum konkreten Einzelfall (hier: Einverständnis für Werbeanrufe) machen kann, ersetzt die Dokumentation des Nachweises nicht.

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07. Juli 2014

Screen Scraping nicht zwingend wettbewerbsrechtlich unzulässig

Urteil des BGH vom 30.04.2014, Az.: I ZR 224/12

Der Betreiber eines Internetportals, auf dem Kunden im Wege der Vermittlung Flüge buchen können, verstößt auch dann nicht gegen das Verbot unlauterer Behinderung gemäß § 4 Nr. 10 UWG, wenn die der Vermittlung zugrundeliegenden, frei zugänglichen Flugverbindungsdaten im Wege einer automatisierten Abfrage von der Internetseite der Fluggesellschaft ermittelt werden (sog. "Screen Scraping"), und sich der Betreiber des Internetportals während des Buchungsvorgangs durch das Setzen eines Hakens mit den Nutzungsbedingungen der Fluggesellschaft einverstanden erklärt, die einen solchen automatisierten Abruf von Flugdaten untersagen.

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27. Juni 2014

Verkürzte Gewährleistungsfrist von einem Jahr für „B-Ware“ ist unzulässig

Urteil des OLG Hamm vom 16.01.2014, Az.: 4 U 102/13

Eine verkürzte Gewährleistungsfrist von einem Jahr für "B-Ware" ist grundsätzlich unzulässig, da sie nur für gebrauchte Sachen im Sinne des § 475 Abs. 2 BGB gilt. Als "B-Ware" vertriebene Artikel sind aber nur dann gebraucht, wenn sie bereits ihrem gewöhnlichen Verwendungszweck zugeführt wurden. Dass bei den Artikeln beispielsweise die Originalverpackung fehlt oder sie bereits einmal zur Vorführung ausgepackt worden sind, macht sie dabei noch nicht zu gebrauchten Sachen.

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26. Juni 2014

Feedback-Anfrage per E-Mail ist unzulässige Werbung

Urteil des AG Hannover vom 03.04.2013, Az.: 550 C 1344/12

Eine Feedback-Anfrage, die unaufgefordert und ohne vorherige Zustimmung per E-Mail versendet wird, stellt unzulässige Werbung dar. Sie belästigt den Empfänger erheblich und ist nicht hinnehmbar. Ein freiberuflich tätige Empfänger wird durch den Versand der Bewertungsanfrage in seinem eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb verletzt.

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26. Juni 2014

Zur ordnungsgemäßen Beschriftung von Bestell-Buttons

Urteil des LG Berlin vom 17.07.2013, Az.: 97 O 5/13

Wenn bei der Vermittlung von Verträgen mit Verbrauchern im Internet Bestell-Buttons verwendet werden, müssen diese eindeutig formuliert sein. Der Verbraucher muss erkennen, dass er ausdrücklich den Vertragsschluss bestätigt. Auf dem Button müssen gut lesbar die Worte "zahlungspflichtig bestellen" oder eine ebenso genaue Formulierung zu sehen sein, die unmissverständlich das Entstehen einer Zahlungspflicht zum Ausdruck bringt. Es ist ebenso widerrechtlich, weitere wichtige Informationen unterhalb des Bestell-Buttons anzugeben.

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25. Juni 2014

Rangfolge beim Anzeigen von Apps in App-Stores

Beschluss des OLG Hamburg vom 19.06.2013, Az.: 5 W 31/13

Die Beeinflussung durch die Verwendung einer fremden Marke zur Anzeige seiner eigenen App in einem App-Store, sodass die App als Suchergebnis in der Rangfolge früher angezeigt wird, ist wettbewerbswidrig, wenn dies eine gezielte Behinderung darstellt und es anderen Wettbewerbern unmöglich gemacht wird, sich mit lauteren Methoden im Wettbewerb gegenüber ihren Kunden angemessen zu verwirklichen.

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13. Juni 2014

Keine Werbung mit Hotelsternen für Ferienwohnung

Urteil des LG Koblenz vom 17.12.2013, Az.: 4 HK O 86/13

Die Onlinewerbung einer Ferienwohnung in der Kategorie „Hotels“ ist unzulässig, wenn die Wohnung mit 4 Sternen beworben wird, dabei jedoch nicht darauf hingewiesen wird, dass diese Bewertung durch den Deutschen Tourismusverband erfolgte. Verbraucher werden hierdurch in die Irre geleitet, da sie bei einer bloßen Sternebewertung ohne aufklärenden Zusatz davon ausgehen, dass es sich um eine offizielle Sterne-Klassifizierung durch die DEHOGA handelt. Diese kann jedoch gerade nur für Hotels, und nicht Ferienwohnungen erteilt werden. Wurde die Einordnung unter „Hotels“ von  dem Onlineportal vorgenommen, muss sich der Betreiber dessen Fehler zurechnen lassen.

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