Inhalte mit dem Schlagwort „Internetrecht“
Werbung verboten, Information erlaubt
Zur Haftung des Admin-C bei (zu) schwer erkennbarem Impressum I
Wer selbst vorher Kontakt wünscht muss vorher Kontakt suchen
Urteil des OLG Hamm vom 31.01.2012, Az.: I-4 U 169/11
Wer in seiner Internetpräsenz folgenden Hinweis aufgenommen hat: "Um die Kosten eines Rechtsstreits zu vermeiden, sollten Sie uns im Vorfeld bei unvollständigen Angaben, wettbewerbsrechtlichen Vorkommnissen oder ähnlichen Problemen auf dem Postwege kontaktieren. Eine kostenpflichtige anwaltliche Abmahnung ohne diesen vorab Kontakt, wird aus Sicht der Schadensminderungspflicht als unzulässig abgewiesen.", muss sich daran festhalten lassen.
Falsches Impressum
Beschluss des LG Ingolstadt vom 06.02.2012, Az.: 1 HK O 105/12
Das Impressum einer Webseite muss zwingend die Registernummer, die Eintragungsbehörde und den Sitz dieser Behörde enthalten. Anderenfalls liegt ein Wettbewerbsverstoß vor.
Cyber Monday
Urteil des LG Berlin vom 01.03.2012, Az.: 91 O 27/11
Im Rahmen einer Werbeaktion am sogenannten „Cyber Monday“, müssen die von Amazon angebotenen Artikel, für mindestens des ersten Viertels des Angebotszeitraums erhältlich sein. Ist dies nicht der Fall, so muss auf die begrenzte Stückzahl gesondert hingewiesen werden.
Bundestag beschließt Gesetz zur „Button-Lösung“
Ryanair hat bei Online-Buchung sämtliche Kosten anzugeben
Urteil des KG Berlin vom 09.12.2011, Az.: 5 U 147/10
Die Fluggesellschaft Ryanair hat bei einer online durchgeführten Buchung von Anfang an alle Kosten aufzuführen, die in den Endpreis mit einfließen.Es liegt ein Wettbewerbsverstoß vor, wenn der Verbraucher erst im dritten Buchungsschritt auf die noch weiter anfallenden Kosten, wie eine Bearbeitungsgebühr, hingewiesen wird.
Post-Ident-Verfahren für alle?
Wer zahlt das Kerosin?
Urteil des KG Berlin vom 04.01.2012, Az.: 24 U 90/10
Eine tabellarische Darstellung von Flugpreisen, ohne Einrechnung von Zuschlägen für Steuern, Gebühren und Kerosin, verstößt gegen Art. 23 Abs. 1 LVO und stellt daher eine unlautere Wettbewerbshandlung gemäß §§ 3, 4 Nr. 11 UWG dar.