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Inhalte mit dem Schlagwort „Internetrecht“
09. Oktober 2013
Urteil des BGH vom 17.07.2013, Az.: I ZR 34/12
„Schnapp Dir die günstige Gelegenheit und verpasse Deiner Rüstung & Waffen das gewisse Etwas“ war der Slogan, gerichtet an Kinder, die ein Spiel im Internet nutzen. Mit diesem Text bewarb der Anbieter einen Link zu kostenpflichtigen Zusätzen in dem Spiel. Diese Anpreisung untersage der BGH jedoch nun, da sie auf Kinder abzielte. Entgegen der Vorinstanzen sahen die Karlsruher Richter in dem Link bereits eine unmittelbare Aufforderung zum Kauf, die gerade die Unerfahrenheit der Kinder ausnutzt. Dass das Angebot erst auf der Folgeseite konkretisiert wird, ändert nichts daran.
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09. Oktober 2013
Urteil des LG Siegen vom 09.07.2013, Az.: 2 O 36/13
Ein ausländischer Diensteanbieter ist nicht verpflichtet, die Anforderungen an allgemeine Informationspflichten nach §5 TMG einzuhalten. Dies ergibt sich aus dem Herkunftslandsprinzip.
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07. Oktober 2013
Urteil des OLG Köln vom 12.04.2013, Az.: 6 U 132/12
10-sekündige Vorschaltwerbung (Pre-Roll-Werbung) auf einem kostenlosen Spieleportal für Kinder im Internet stellt keine unzumutbare Belästigung dar. Werbebanner, die ähnlich wie Spiele gestaltet sind, um Kinder zum Anklicken zu bewegen, sind jedoch als verschleierte Werbung unzulässig.
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20. September 2013
Beschluss des OLG Frankfurt a.M. vom 21.05.2013, Az.: 6 U 60/13
Fehlt bei einer Werbeanzeige, die aufgrund hinreichender Informationen über die Leistung und deren Preis als Aufforderung zum Vertragsschluss anzusehen ist, die Angabe der Identität und Anschrift des Unternehmers, so verstößt dies gegen § 5a III UWG und ist somit als unlauter anzusehen. Handelt es sich bei der Anzeige um eine Werbung für ein Unternehmen, so muss zumindest dessen Identität und Anschrift angegeben sein. Eine Telefonnummer oder die Internetadresse sind dabei nicht ausreichend.
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09. September 2013
Urteil des OLG Hamm vom 16.05.2013, Az.: 4 U 194/12
Nach der sog. Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug (2. GPSGV) müssen Internet-Händler Warnhinweise vor dem Kauf deutlich und klar erkennbar auf deren Website mit dem einleitenden Wort „Achtung“ anbringen. Die Verwendung des Wortes „Sicherheitshinweise“ entspricht diesen Anforderungen nicht.
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09. September 2013
Urteil des OLG Hamm vom 04.06.2013, Az.: 4 U 22/13
Wer Ferienimmobilien unter Angabe von Preisen im Internet bewirbt, muss deren Endpreis angeben, d.h. der angegebene Preis muss auch die Kosten für eine obligatorische Endreinigung umfassen.
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06. September 2013
Urteil des AG Mönchengladbach vom 16.07.2013, Az.: 4 C 476/12
Die Anmeldung eines Verbrauchers auf einer B2B-Handelsplattform stellt keine bewusste Täuschung über seinen gewerblichen Status dar, wenn zur Glaubhaftmachung des scheinbar gewerblichen Handels lediglich ein Häkchen mit gleichzeitiger Zustimmung der AGB gesetzt werden muss, der Plattformbetreiber eine Überprüfung des Anmelders unterlässt sowie der Hinweis auf eine ausschließlich auf handelstreibende Unternehmen ausgerichtete Plattform nur im "Kleingedruckten" erfolgt.
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04. September 2013
Urteil des OLG Hamm vom 29.01.2013, Az.: 4 U 171/12
Wirbt eine Tanzschule mit der Garantie, bei der Teilnahme ihres Unterrichts einen gewünschten Lernerfolg zu erzielen, so stellt dies eine wettbewerbsrechtliche Irreführung dar.
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30. Juli 2013
Beschluss des OLG Hamm vom 25.07.2013, Az.: I-4 W 33/12
Eine Firma, die aus einer drei Buchstaben umfassenden Abkürzung sowie der ausgeschriebenen Bezeichnung ihrer Tätigkeit, vorliegend des Trockenbaus, besteht, kann ausreichend unterscheidungskräftig sein. Gerade wenn der angesprochene Verkehr nicht sofort erkennt, wofür der abkürzende Bestandteil der Firma steht, bildet dieser einen namensmäßigen Hinweis auf das Unternehmen und wird somit zum Unternehmenskennzeichen für die Kunden. Nutzt ein Wettbewerber eine Domain, die gleich der Firma lautet, besteht aufgrund der Verwechslungsgefahr ein Unterlassungsanspruch. Eine Pflicht zur Löschung der Domain ergibt sich aus dem Namensrecht (§ 12 BGB), auch wenn die Domain privat genutzt würde.
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12. Juli 2013
Urteil des OLG Hamburg vom 27.06.2013, Az.: 3 U 26/12
Eine Internetseite, die personenbezogene Daten nutzen will, muss eine Datenschutzbelehrung gem. § 13 TMG enthalten. Bei § 13 TMG handelt es sich um eine sog. Marktverhaltensregelung – im Gegensatz zur Auffassung des KG Berlin. Ein Verstoß hiergegen stellt einen Wettbewerbsverstoß dar.
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