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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Internetangebot“

30. September 2016

Fehlende Textilkennzeichnung und Werbung mit „Bisher“-Preis unzulässig

© rosinka79 - fotolia.com
Urteil des LG Bochum vom 24.03.2016, Az.: I-14 O 3/16

Ein Angebot von Textilien im Internet ist auch dann als Wettbewerbsverstoß einzuordnen, wenn in der Produktbeschreibung des streitgegenständlichen Angebots zwar ein Hinweis auf die Textilzusammensetzung erfolgt ist, dieser jedoch mittels einem der gängigen Internetbrowser nicht angezeigt werden kann. Im Rahmen der allgemeinen Sorgfaltspflicht hat der Verkäufers dafür Sorge zu tragen, dass die erforderlichen Angaben stets und mit allen üblichen Browsern auf den gängigen Systemen abrufbar sind.

Des Weiteren ist die Bewerbung von Produkten mit einem „Bisher“-Preis unzulässig, wenn zwischen der Preisreduzierung und der Bewerbung eine erhebliche Zeitspanne von mehr als drei Monaten liegt. Der angesprochene Verkehr geht bei einem solchen „Bisher“-Preis davon aus, dass dieser Preis noch kürzlich für das Produkt gefordert wurde.

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09. September 2013

Preisangaben bei Ferienwohnungen

Urteil des OLG Hamm vom 04.06.2013, Az.: 4 U 22/13 Wer Ferienimmobilien unter Angabe von Preisen im Internet bewirbt, muss deren Endpreis angeben, d.h. der angegebene Preis muss auch die Kosten für eine obligatorische Endreinigung umfassen.
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