Preisangaben bei Ferienwohnungen
Urteil des OLG Hamm vom 04.06.2013, Az.: 4 U 22/13
Wer Ferienimmobilien unter Angabe von Preisen im Internet bewirbt, muss deren Endpreis angeben, d.h. der angegebene Preis muss auch die Kosten für eine obligatorische Endreinigung umfassen.
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