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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „internationale Zuständigkeit“

18. Mai 2015

Zur internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte innerhalb der EU

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Urteil des BGH vom 27.11.2014, Az.: I ZR 1/11

a) Die Annahme einer Verletzungshandlung im Sinne von Art. 93 Abs. 5 der Verordnung (EG) 40/94 setzt ein aktives Verhalten des Verletzers voraus. International zuständig sind deshalb die Gerichte des Mitgliedstaates, in dem sich der Vorfall, der der behaupteten Verletzung zugrunde liegt, ereignet hat oder zu ereignen droht. Nicht zuständig sind dagegen die Gerichte der Mitgliedstaaten, in dem die behauptete Verletzung lediglich ihre Wirkungen entfaltet.

b) An dem internationalen Gerichtsstand der unerlaubten Handlung im Sinne von Art. 5 Nr. 3 Brüssel-I-VO können neben Ansprüchen auf Geldersatz, Unterlassung und Beseitigung auch Nebenansprüche auf Auskunftserteilung geltend gemacht werden.

c) Die Annahme einer internationalen Zuständigkeit gemäß Art. 5 Nr. 3 Brüssel-I-VO für eine auf das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb gestützte Klage unter dem Gesichtspunkt des Ortes der Verwirklichung des Schadenserfolgs setzt voraus, dass nach dem Vortrag des Klägers ein Wettbewerbsverstoß, der einen Schaden im Zuständigkeitsbereich des angerufenen Gerichts verursacht hat, nicht ausgeschlossen ist. Ob tatsächlich ein schädigendes Ereignis eingetreten ist oder einzutreten droht, aus dem sich ein Wettbewerbsverstoß ergibt, ist eine Frage der Begründetheit der Klage, die vom zuständigen Gericht anhand des anwendbaren nationalen Rechts zu prüfen ist.

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20. September 2012

Werbung bei google.de auch in Österreich angreifbar?

Urteil des EuGH vom 19.04.2012, Az.: C-523/10 Vorliegend war die Frage zu klären, ob eine über die deutsche Suchmaschine „google. de" geschaltete Anzeige ein anderes, nicht in Deutschland ansässiges Unternehmen, in deren außerhalb Deutschlands geschützte Marke eingreifen kann. Nach Ansicht des Europäischen Gerichtshof kann in einem solchen Fall kann entweder ein Gericht des Mitgliedsstaats, in dem die Marke eingetragen ist, zuständig sein oder ein Gericht des Mitgliedsstaats, in dem der Werbende niedergelassen ist.
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20. September 2012

Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte bei fremdsprachigen rufschädigenden Pressemitteilungen

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 24.05.2012, Az.: 6 U 103/11

Das OLG Frankfurt verneinte in einem Urteil die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte, wenn sich die beanstandete Mitteilung in englischer Sprache auf einer für den englischsprachigen Raum bestimmte Internetseite befindet. Vorliegend warf eine europäische Fluggesellschaft einem in Deutschland tätigen Reisevermittler vor, er würde Tickets überteuert weiterverkaufen und zudem den Endpreis der Tickets nicht deutlich von vornherein anzeigen. Der Reisevermittler warf der Fluggesellschaft ihrerseits rufschädigende Äußerungen in deutsch- und englischsprachigen Presseveröffentlichungen auf einer Webseite vor. Für die  englischsprachige Version der  Veröffentlichungen – im Gegensatz zu den identischen deutschsprachigen Veröffentlichungen -  sei ein deutsches Gericht nicht zuständig, da sich diese Mitteilungen nicht bestimmungsgemäß in Deutschland, sondern in englischsprachigen Ländern auswirken sollte. Die deutschsprachigen Veröffentlichungen wurden hingegen wirksam als rufschädigend eingestuft. Zudem kam das OLG zu dem Ergebnis, dass der Reisevermittler aufgrund von Preisinformationspflichten verpflichtet sei, schon bei der ersten Ausweisung des Flugpreises den kompletten Endpreis anzugeben.
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