Fehlende Inhaltsangabe bei Garantien wettbewerbswidrig
Urteil des BGH vom 05.12.2012, Az.: I ZR 88/11
Ein Anbieter auf der Auktionsplattform eBay, der bei einem Kaufangebot eine Herstellergarantie vermerkt, jedoch keinerlei Ausführungen zum Inhalt dieser Garantie macht, verstößt gegen Sonderbestimmungen für Garantien im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches gem. § 447 Abs. 1 S. 2 BGB und handelt zugleich wettbewerbswidrig.
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